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Reiseathleten AGB

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Abschluss des Reisevertrages / Widerruf
  • 2. Bezahlung / Zahlungsarten
  • 3. Reisepreis / Preisänderungen
  • 4. Vertragliche Leistungen
  • 5. Leistungsänderungen nach Vertragsschluss
  • 6. Rücktritt durch den Reisenden / Entschädigung / Umbuchung / Ersatzperson
  • 7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
  • 8. Rücktritt / Kündigung durch den Veranstalter
  • 9. Unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände
  • 10. Haftung des Reiseveranstalters
  • 11. Rechte bei Reisemängeln
  • 12. Mitwirkungspflichten
  • 13. Geltendmachung von Ansprüchen / Verjährung
  • 14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
  • 15. Salvatorische Klausel
  • 16. Identität der Fluggesellschaft
  • 17. Datenschutz
  • 18. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Stand: 7. April 2026

Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dir und uns zustande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a bis 651y BGB sowie der Artikel 250 und 252 EGBGB. Soweit in der jeweiligen Reiseausschreibung oder in individuellen Vereinbarungen ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden, gehen diese vor.

1. Abschluss des Reisevertrages / Widerruf

1.1 Mit der Buchung bietest du der obu travel GmbH & Co. KG den Abschluss eines Pauschalreisevertrages verbindlich an.

1.2 Die Buchung kann online, schriftlich, mündlich, telefonisch oder in Textform erfolgen. Der Anmelder handelt auch für alle in der Buchung aufgeführten Reisenden, sofern er hierfür ausdrücklich und gesondert eine entsprechende Verpflichtung übernommen hat.

1.3 Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang unserer Annahmeerklärung zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss erhältst du eine Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger.

1.4 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Buchung ab, liegt ein neues Angebot vor, an das wir für 10 Tage gebunden sind. Der Vertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn du innerhalb dieser Frist die Annahme erklärst.

1.5 Soweit Flüge oder sonstige Zusatzleistungen nicht Bestandteil der von uns geschuldeten Pauschalreise sind und wir diese lediglich vermitteln, kommt der jeweilige Vertrag unmittelbar zwischen dir und dem jeweiligen Leistungsträger zustande. Dies wird in der Reiseausschreibung und Buchungsbestätigung entsprechend ausgewiesen.

1.6 Für Pauschalreiseverträge besteht grundsätzlich kein Widerrufsrecht. Es gelten die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere nach § 651h BGB. Ein gesetzliches Widerrufsrecht kann nur in den gesetzlich ausdrücklich vorgesehenen Ausnahmefällen bestehen.

2. Bezahlung / Zahlungsarten

2.1 Zahlungen auf den Reisepreis dürfen vor Beendigung der Pauschalreise nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheins im Sinne des § 651r BGB verlangt oder angenommen werden.

2.2 Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, wird eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Reisepreises 7 Tage nach Vertragsschluss fällig, sofern dir der Sicherungsschein übermittelt wurde.

2.3 Der Restbetrag ist 35 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern feststeht, dass die Reise durchgeführt wird.

2.4 Liegt zwischen Buchung und Reisebeginn ein Zeitraum von weniger als 35 Tagen, ist der gesamte Reisepreis sofort fällig.

2.5 Für vermittelte Zusatzleistungen können abweichende Zahlungsbedingungen gelten, auf die vor Vertragsschluss hingewiesen wird.

2.6 Es werden verschiedene Zahlungsarten angeboten, aus denen der Kunde frei wählen kann. Etwaige Entgelte für bestimmte Zahlungsarten werden vor Vertragsschluss transparent ausgewiesen.

2.7 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Wir sind berechtigt, nach Mahnung und angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und Entschädigung gemäß Ziffer 6 zu verlangen.

2.8 Eine Nichtzahlung ersetzt keine ausdrückliche Rücktrittserklärung.

2.9 Rechnungen werden dem Kunden grundsätzlich per E-Mail übermittelt.

3. Reisepreis / Preisänderungen

3.1 Der konkrete Reisepreis ergibt sich aus der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung.

3.2 Soweit ein „Ab-Preis“ angegeben ist, handelt es sich um den günstigsten verfügbaren Preis unter bestimmten Voraussetzungen.

3.3 Preisabweichungen können sich insbesondere durch Reisezeitraum, Dauer, Zimmerkategorie, Belegung oder Zusatzleistungen ergeben.

3.4 Wir behalten uns vor, den Reisepreis nach Vertragsschluss zu ändern, sofern sich nachweisbar ändern:

  • die Kosten für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,
  • die Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen oder
  • die für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse

ändern.

3.5 Preiserhöhungen sind nur zulässig, wenn sie dir spätestens 20 Tage vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger unter Angabe der Gründe und der Berechnung mitgeteilt werden und 8 % des Reisepreises nicht übersteigen.

3.6 Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % bist du berechtigt, innerhalb einer von uns gesetzten angemessenen Frist kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen.

3.7 Senken sich die in Ziffer 3.4 genannten Kosten, ist der Reisepreis entsprechend zu ermäßigen. Der Veranstalter darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die dem Reisenden tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen; auf Verlangen des Reisenden ist deren Höhe zu begründen.

4. Vertragliche Leistungen

4.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Reiseausschreibung, den vorvertraglichen Informationen sowie der Buchungsbestätigung.

4.2 Änderungen vor Vertragsschluss bleiben vorbehalten, sofern sie vor Buchung klar und verständlich mitgeteilt werden.

4.3 Öffentliche Äußerungen, insbesondere in Werbung oder auf Websites, werden insoweit Vertragsbestandteil, als sie nicht erkennbar unverbindlich sind und nicht durch ausdrückliche Vereinbarungen in der Reiseausschreibung oder Buchungsbestätigung ersetzt wurden.

4.4 Darstellungen auf Websites oder in sozialen Medien dienen der allgemeinen Information und stellen grundsätzlich keine verbindlichen Leistungsangaben dar, soweit sie nicht ausdrücklich zum Inhalt der gebuchten Leistungen gemacht wurden.

4.5 Bei Fitness- und Gruppenreisen gilt:

Trainingsinhalte, Trainer, Zeiten und Orte können variieren. Programme können witterungsabhängig sein. Trainingsniveau und Gruppenzusammensetzung können unterschiedlich sein.

Diese Umstände stellen grundsätzlich keinen Reisemangel dar, soweit sie den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen und keine ausdrücklich zugesicherten Leistungen betroffen sind.

5. Leistungsänderungen nach Vertragsschluss

5.1 Änderungen einzelner Reiseleistungen nach Vertragsschluss sind zulässig, wenn sie unerheblich sind, von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

5.2 Über wesentliche Änderungen wirst du unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes auf einem dauerhaften Datenträger informiert.

5.3 Bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder bei einer Abweichung von besonderen Vorgaben des Reisenden, die Vertragsinhalt geworden sind, kannst du innerhalb einer von uns gesetzten angemessenen Frist:

  • die Änderung annehmen
  • kostenfrei zurücktreten
  • die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, sofern wir eine solche anbieten.

5.4 Erfolgt innerhalb der gesetzten Frist keine Erklärung, gilt die Änderung als angenommen, sofern wir dich in der Mitteilung klar, verständlich und hervorgehoben auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben.

6. Rücktritt durch den Reisenden / Entschädigung / Umbuchung / Ersatzperson

6.1 Du kannst jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns. Der Rücktritt sollte im eigenen Interesse auf einem dauerhaften Datenträger erklärt werden.

6.2 Im Falle des Rücktritts verlieren wir den Anspruch auf den Reisepreis, können jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von uns zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.

6.3 Die Entschädigung wird wie folgt pauschaliert:

  • bis 61 Tage vor Reisebeginn: 10 %
  • 60 bis 36 Tage vor Reisebeginn: 25 %
  • 35 bis 15 Tage vor Reisebeginn: 50 %
  • 14 bis 8 Tage vor Reisebeginn: 75 %
  • ab 7 Tage vor Reisebeginn: 90 %

Die Pauschalen berücksichtigen die gewöhnlich ersparten Aufwendungen sowie die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen.

6.4 Dir bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

6.5 Ein Anspruch auf Umbuchung besteht nicht. Umbuchungen können jedoch im Einzelfall, nach Verfügbarkeit und gegen eine angemessene Bearbeitungsgebühr ermöglicht werden.

6.6 Du kannst eine Ersatzperson gemäß § 651e BGB innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger benennen. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie uns nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. Wir können dem Eintritt der Ersatzperson widersprechen, wenn diese die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt oder gesetzliche Vorschriften bzw. behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, haften diese und der ursprünglich Reisende als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten.

7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmst du einzelne Reiseleistungen aus Gründen, die deiner persönlichen Sphäre zuzurechnen sind, nicht in Anspruch, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf anteilige Erstattung. Unberührt bleibt der Nachweis, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

8. Rücktritt / Kündigung durch den Veranstalter

8.1 Wir können vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände vorliegen, die uns an der Erfüllung des Vertrags hindern; in diesem Fall erklären wir den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis vom Rücktrittsgrund.

8.2 Wir können vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn eine in der Reiseausschreibung angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, sofern:

  • die Mindestteilnehmerzahl in der Reiseausschreibung angegeben wurde und
  • der Rücktritt innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Fristen erfolgt, spätestens jedoch
  • 20 Tage vor Reisebeginn bei Reisen von mehr als 6 Tagen,
  • 7 Tage vor Reisebeginn bei Reisen von 2 bis 6 Tagen,
  • 48 Stunden vor Reisebeginn bei Reisen von weniger als 2 Tagen.

8.3 Bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich erstattet.

8.4 Wir können den Vertrag nach Reisebeginn ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung den Ablauf der Reise erheblich stört oder sich in einem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. Einer Abmahnung bedarf es nicht, wenn das Verhalten objektiv so schwerwiegend ist, dass auch unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen eine sofortige Vertragsbeendigung gerechtfertigt ist. In diesem Fall behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis, müssen uns jedoch ersparte Aufwendungen sowie Vorteile aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen anrechnen lassen.

9. Unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände

Beide Parteien können den Vertrag vor Reisebeginn kündigen, wenn unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. In diesem Fall entfällt der Anspruch auf den Reisepreis; bereits geleistete Zahlungen sind zu erstatten. Weitergehende Entschädigungsansprüche bestehen insoweit nicht.

10. Haftung des Reiseveranstalters

10.1 Unsere Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

10.2 Wir haften für die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger sowie für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

10.3 Die Haftung für Schäden, die keine Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.

10.4 Soweit internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften für von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistungen Schadensersatzansprüche nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen zulassen oder ausschließen, gelten diese Beschränkungen oder Ausschlüsse auch zu unseren Gunsten.

10.5 Die Teilnahme an sportlichen Aktivitäten erfolgt freiwillig und im Rahmen der individuellen Leistungsfähigkeit. Für Schäden, die ausschließlich auf der Verwirklichung typischer, auch bei ordnungsgemäßer Durchführung nicht vollständig vermeidbarer Risiken solcher Aktivitäten beruhen und nicht auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, wird keine Haftung übernommen.

10.6 Kommt der Reisende den Anweisungen des Personals nicht nach, kann dies zu einer Minderung oder zum Ausschluss von Ansprüchen führen, soweit der Schaden hierauf beruht.

10.7 Kosten aufgrund von Erkrankungen oder Verletzungen, die nicht vom Veranstalter zu vertreten sind, trägt der Reisende selbst. Dies gilt insbesondere für Kosten ärztlicher Behandlung, Krankenhausaufenthalte, zusätzliche Unterbringung oder Rücktransport. Der Abschluss einer Krankenversicherung und gegebenenfalls einer Auslandskrankenversicherung wird dringend empfohlen.

11. Rechte bei Reisemängeln

11.1 Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, kannst du Abhilfe verlangen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Werts der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.

11.2 Du bist verpflichtet, Reisemängel unverzüglich anzuzeigen.

11.3 Unterbleibt die Anzeige schuldhaft, können Minderungsansprüche und Schadensersatzansprüche entfallen, soweit wir deshalb keine Abhilfe schaffen konnten.

11.4 Nach erfolgloser angemessener Fristsetzung kannst du selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, soweit wir die Abhilfe nicht zu Recht verweigert haben.

11.5 Weitere Rechte, insbesondere Minderung, Kündigung und Schadensersatz, richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

12. Mitwirkungspflichten

12.1 Der Reisende hat uns zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen nicht innerhalb der von uns mitgeteilten Frist erhält.

12.2 Du bist verpflichtet, bei der Behebung von Störungen mitzuwirken und alles Zumutbare zu tun, um Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

13. Geltendmachung von Ansprüchen / Verjährung

Ansprüche aus dem Reisevertrag verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

14.1 Wir unterrichten Reisende, soweit für die jeweilige Reise erheblich, über allgemeine Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften des Bestimmungslands einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa.

14.2 Du bist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich, soweit wir dich hierüber ordnungsgemäß informiert haben.

14.3 Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften entstehen, gehen zu deinen Lasten, es sei denn, sie beruhen auf einer schuldhaften Falsch- oder Nichtinformation durch uns.

15. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit im Übrigen nicht.

16. Identität der Fluggesellschaft

Informationen hierzu erfolgen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben.

17. Datenschutz

Informationen zur Datenverarbeitung findest du in der Datenschutzerklärung. Soweit für die Durchführung der Reise erforderlich, werden personenbezogene Daten an Leistungsträger und sonstige an der Vertragsabwicklung beteiligte Dritte übermittelt.

18. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Reisende seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen gilt als Gerichtsstand der Sitz des Veranstalters. Gleiches gilt, wenn der Reisende nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

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