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Reiseathleten · Booking & refunds

Stornierung & Erstattung

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Welche Regelung gilt für welche Buchung?
  • 2. Reiseathleten-eigene Reisen
  • 3. Partner-Retreats im Marketplace
  • 4. Anzahlungen, Restzahlungen und Zahlungsweg
  • 5. So meldest du Stornierungen und Erstattungsanfragen
  • 6. Wichtige Ausnahmen und gesetzliche Rechte
  • 7. Bearbeitungszeit und Rückzahlung

Stand: 26. März 2026

Diese Seite erklärt in kompakter Form, welche Stornierungs- und Erstattungsregeln auf Reiseathleten gelten, welches Dokument jeweils maßgeblich ist und wer die jeweilige Rückzahlung operativ bearbeitet. Maßgeblich bleiben immer die Buchungsbestätigung, die jeweils anwendbaren Bedingungen und zwingendes Recht.

1. Welche Regelung gilt für welche Buchung?

Für Reiseathleten-eigene Reisen gelten in erster Linie die Reiseathleten-AGB.

Für Partner-Retreats im Marketplace gelten in erster Linie die Reiseathleten-Marktplatz-AGB sowie die auf der Retreat-Seite und im Buchungsprozess offengelegte host-eigene Storno- und Umbuchungsregelung.

Zusätzlich gelten immer zwingende gesetzliche Rechte. Hinweise zum gesetzlichen Widerruf findest du unter Widerrufsbelehrung.

2. Reiseathleten-eigene Reisen

Wenn Reiseathleten selbst Veranstalter der Reise ist, richtet sich die Höhe einer pauschalierten Entschädigung grundsätzlich nach den Reiseathleten-AGB, sofern in der konkreten Ausschreibung keine abweichende Regelung ausgewiesen wurde.

  • Bis 61 Tage vor Reiseantritt: 10 % des Reisepreises
  • 60 bis 36 Tage vor Reiseantritt: 25 % des Reisepreises
  • 35 bis 15 Tage vor Reiseantritt: 50 % des Reisepreises
  • 14 bis 8 Tage vor Reiseantritt: 75 % des Reisepreises
  • Weniger als 8 Tage vor Reiseantritt oder No-Show: 100 % des Reisepreises

Wenn nachweisbar höhere tatsächliche Kosten entstanden sind oder für einzelne Bestandteile abweichende Bedingungen gelten, können diese vorrangig sein, soweit sie wirksam offengelegt wurden. Dem Reisenden bleibt der Nachweis offen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

3. Partner-Retreats im Marketplace

Bei Partner-Retreats ist der auf der Retreat-Seite genannte Host Veranstalter, Organisator und Leistungserbringer der Reise bzw. Retreat-Leistung. Daher gelten für Stornierungen, Umbuchungen, Leistungsänderungen und host-seitige Erstattungen in erster Linie die host-eigenen Regeln, die vor der Buchung offengelegt wurden.

Reiseathleten bleibt für den Plattformablauf, die Gastbestätigung, die erste Anzahlung auf der Plattform sowie die Kommunikation im Reiseathleten-System verantwortlich. Kann ein Partner-Retreat nicht wie gebucht stattfinden oder nimmt der Host eine wesentliche Änderung vor, bleibt der Host für gesetzlich oder vertraglich geschuldete Abhilfe, Ersatzleistung oder Erstattung verantwortlich. Reiseathleten kann die Kommunikation und die technische Rückabwicklung plattformseitig vereinnahmter Beträge unterstützen.

4. Anzahlungen, Restzahlungen und Zahlungsweg

Wenn Reiseathleten einen Betrag selbst vereinnahmt hat, kann Reiseathleten eine mögliche Erstattung dieses Betrags nach Maßgabe der anwendbaren Bedingungen, zwingenden Rechts und der technischen Möglichkeiten des Zahlungsdienstleisters ausführen.

Wenn der Host den Restbetrag oder weitere Beträge direkt erhebt, ist der Host grundsätzlich auch für eine Erstattung dieses Teils verantwortlich. Reiseathleten wird in solchen Fällen nicht automatisch zum Zahlungsschuldner für host-seitig vereinnahmte Beträge.

5. So meldest du Stornierungen und Erstattungsanfragen

  • Stornierungen sollten immer so früh wie möglich in Textform gemeldet werden.
  • Bei Reiseathleten-eigenen Reisen solltest du deine Erklärung direkt an Reiseathleten richten.
  • Bei Partner-Retreats solltest du den Host und Reiseathleten über den Buchungskanal bzw. die Support-Kanäle informieren, damit die Zuordnung sauber dokumentiert ist.
  • Bewahre Buchungsnummer, Reisedaten und etwaige Kommunikationsnachweise auf.

6. Wichtige Ausnahmen und gesetzliche Rechte

Diese Übersicht ersetzt keine zwingenden gesetzlichen Rechte. Bei erheblichen Leistungsänderungen, Rücktritt des Veranstalters, außergewöhnlichen Umständen oder sonstigen gesetzlichen Sonderfällen können weitergehende oder abweichende Rechte bestehen.

Eigenständig gebuchte Flüge, Versicherungen oder andere Drittleistungen unterliegen ihren jeweiligen Bedingungen und werden nicht automatisch durch eine Reiseathleten- oder Host-Erstattung erfasst.

7. Bearbeitungszeit und Rückzahlung

Die konkrete Bearbeitungszeit hängt vom zugrunde liegenden Buchungsmodell, der vertraglichen Prüfung, dem Zahlungsweg und gegebenenfalls von der Abstimmung mit dem Host oder weiteren Leistungsträgern ab. Erstattungen werden auf dem technisch und rechtlich geeigneten Weg bearbeitet; zwingende gesetzliche Fristen bleiben unberührt.

Für Datenschutzfragen im Zusammenhang mit Zahlungs- und Buchungsdaten siehe bitte auch die Datenschutzerklärung.

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